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AutorenbildKarolina Kulik

Ein Wegweiser durch das Baurecht...

Aktualisiert: 9. Jan. 2020


Es gibt allerhand unterschiedliche Vorgaben, denen eine Neubebauung oder Sanierung unterworfen ist. Ich will in diesem Beitrag auf die baurechtliche Grundlage eingehen:


Bauordnungsrecht vs. Bauplanungsrecht


Es gibt zwei Arten der baurechtlichen Vorgaben, wir sagen bauordnungsrechtliche Vorgaben und bauplanungsrechtliche Vorgaben, mit denen eine jede Bebauung konform sein muss.


Das Bauordnungsrecht gilt landesweit. Hier in Hessen heißt es "Hessische Bauordnung" und es regelt allgemeine Anforderungen an eine Bebauung. Dieses Gesetzbuch wurde zuletzt im Oktober 2018 aktualisiert.

Es werden hier zum Beispiel Rettungswege, Absturzsicherungen, brandschutztechnische Anforderungen, einzuhaltende Abstandsflächen geregelt.

Auch werden Begriffe wie zum Beispiel "was ist ein Aufenthaltsraum", "was ist ein notwendiges Treppenhaus" definiert.

Außerdem beschreibt das Bauordnungsrecht welche Vorhaben als genehmigungsfrei gelten und welche eine Baugenehmigung benötigen.

Zusammenfassend gesprochen enthält es also die allgemein gültigen Vorgaben zur Errichtung, Erhaltung und Umbau von Gebäuden in allen Städten eines Bundeslands.


Das Planungsrecht wiederum regelt die Maßnahmen für eine konkrete Gemeinde, einen Gemeindeteil oder sogar ein bestimmtes Baugebiet. Dazu zählen verschiedene Satzungen, wie die Stellplatzsatzung und die Gestaltungssatzung. Der Bebauungsplan, von welchem auf meiner Internetseite so oft die Rede ist, zählt auch zu eben diesem Bauplanungsrecht. Im Bebauungsplan werden Regelungen getroffen die sehr genau die Ausnutzung des Grundstücks und die Gestalt der Bebauung beschreiben. 

  • Welche Flächen des Grundstücks dürfen bebaut werden? (Baugrenzen und Baulinien).

  • Welcher Anteil des Grundstücks darf bebaut werden? (zulässige Grundflächenzahl)

  • Wie hoch darf das Gebäude gebaut werden? (Trauf- und Firsthöhenbegrenzung, Vollgeschosszahl)

  • Welche Nutzung darf ein Gebäude haben? 



Zusammenfassung anhand eines Beispiels:

für den bekannten Luisenplatz in Darmstadt gilt exklusiv der Bebauungsplan M1 der Stadt Darmstadt UND das hessische Bauordnungsrecht, das für alle Grundstücke Hessens gilt.



Während die früheren Bebauungspläne öfter einige wenige Vorgaben trafen, geben die heutigen Bebauungspläne mitunter sehr genaue Regelungen für die Bebauung von Neubaugebieten. Dieses Beispiel zeigt eine Planung in einem eben solchen ausführlichen planungsrechtlichen Rahmen: https://www.kulik-architektur.de/neubau-gross-bieberau


Wie kann ich überhaupt noch ein individuelles Haus planen, wenn so viel von vornherein festgeschrieben ist? Die Antworten finden Sie in diesem Beitrag zum Thema "Individuelles Planen" https://www.kulik-architektur.de/post/individuelles-planen

 

Schöne Grüße, Karolina Kulik, Architektin












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